Beitragsordnung
§ 1 Beitragsschuldner
Beitragsschuldner sind die Mitglieder der Wählervereinigung Leipzig.
§ 2 Fälligkeit
1. Die Beiträge müssen rechtzeitig, spätestens bis zum 31. März, des jeweiligen Geschäftsjahres auf dem Konto der Wählervereinigung Leipzig eingegangen sein.
2. Für das Beitrittsjahr wird ein anteiliger Jahresbeitrag erhoben. Der anteilige Jahresbeitrag muss spätestens zwei Monate nach dem Beitritt auf dem Konto der Wählervereinigung Leipzig eingegangen sein.
§ 3 Beitragshöhe
Der Jahresbetrag der Mitglieder beträgt 30,00 (dreißig) EUR. Jugendliche (Vollendung des 18. Lebensjahres), Schüler, Studenten, Rentner und Arbeitslose zahlen die Hälfte des Jahresbeitrages. Freiwillige Erhöhungen des Jahresbeitrages sind den Mitgliedern unbenommen.
§ 4 Keine Rückzahlung bei zuviel geleisteten Beiträgen
Bei Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für das laufende Geschäftsjahr bestehen, sofern der Vorstand im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt.
§ 5 Inkrafttreten der Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung tritt am 15.12.2008 in Kraft.


